1. Preis
Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend, ohne Aufstellung oder Montage, ab Werk, und ohne Verpackung.
Die gesetzliche Mehrwertssteuer ist in den angegebenen Preisen nicht enthalten.
2. Lieferzeit
Der Verkäufer bindet sich nicht an eine feste Lieferfrist. Er wird sich jedoch bemühen, die Ware noch am gleichen Tag, an dem der Auftrag bei ihm einlangt, an den Frachtführer zu übergeben. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gekauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Georg Stamminger.
Ist der Käufer mit der Bezahlung der Ware ganz oder teilweise, länger als zwei Wochen in Verzug, so kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware zurücknehmen und für die Dauer der Nutzung eine Entschädigung in der Höhe verlangen, die als Miete für vergleichbare Waren zu zahlen sind.
Soweit der Wert der Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Die Ware darf vor voller Bezahlung ohne Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung des gelieferten Gegenstandes im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt. Der Käufer tritt hiermit seine Rechte aus der Weiterveräußerung des gelieferten Gegenstandes an den Verkäufer ab. Diese Zession ist dem Schuldner des Käufers auf Verlangen schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Unterlagen zur Geltendmachung der Forderung zu übergeben.
Der Käufer haftet nicht für alle Nachteile, die dem Auftragnehmer bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes entstehen.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen jeden Schaden zu versichern. Seine Forderungen aus diesen Versicherungsverträgen tritt er hiermit an den Verkäufer ab.
4. Gefahrenübergang
Offensichtliche Mängel der Ware sind innerhalb von sieben Tage ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer behält sich bei etwaigen Mängeln, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vor.
Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen.
5. Rücknahme
Bei Nichtabnahme der Ware kann der Verkäufer einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises beanspruchen, sofern der Käufer nicht einen geringeren Schaden nachweist.
6. Vereinbarung
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
7. Gerichtstand
Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Scheibbs.
Georg Stamminger, Lingheim 21, A3281 Oberndorf / Melk
Stand 10/06/2003
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